Barrierefreies Internet

Barrierefreies Webdesign - manchmal auch Zugänglichkeit oder Accessibility genannt - ist die Kunst, Webseiten so zu gestalten, dass jeder sie nutzen und lesen kann.

 

Barrierefreies Internet bezeichnet Internet-Angebote, die von allen unabhängig von ihren körperlichen und/oder technischen Möglichkeiten uneingeschränkt genutzt werden können. Dies schliesst sowohl Menschen mit und ohne Behinderungen, als auch Benutzer mit technischen (z. B. Textbrowser) oder altersbedingten Einschränkungen (z. B. Sehschwächen) ein. Da dies aufgrund der unzähligen weichen, individuell geprägten Barrieren nicht vollständig erreicht werden kann, spricht man auch von barrierearm oder zugänglich (Accessibility).

Zusätzlich bedeutet „barrierefrei“, dass ganz allgemein niemandem Barrieren in den Weg gelegt werden sollen. Dem Nutzer soll nicht die Pflicht auferlegt werden, beim Abruf von Internet-Angeboten genau dieselbe Hard- und Softwarekonfiguration zu verwenden wie der Autor des Angebots. Ein Internetangebot soll sowohl mit Bildschirm als auch mit PDA, Handy, etc. nutzbar bleiben. Es soll unabhängig vom verwendeten Betriebssystem und von der Software funktionieren.

Grundvoraussetzung für barrierefreie Internetseiten ist die Einhaltung von Webstandards (valides HTML/XHTML). Die geforderte strikte Trennung von Inhalt (Text, Bilder usw.) und Layout erreicht man durch den korrekten Einsatz von Cascading Style Sheets (CSS).

Die wesentlichen Kriterien und Hinweise für ein barrierefreies Webdesign werden durch die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) geregelt, die am 24. Juli 2002 in Kraft trat.

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Barrierefreies Webdesign - Welchen Nutzen ziehe ich daraus?

Die saubere Aufteilung von Struktur eines Dokuments und von seiner Formatierung gestattet den barrierefreien Zugang für Menschen mit unterschiedlicher Wahrnehmung und unterschiedlicher technischer Ausstattung.

Ihre Firma wird von der verbesserten Erreichbarkeit Ihrer Web-Präsenz profitieren.

Die Grundlage jedes CSS-Layouts ist ein ordentlich strukturiertes, wohlgeformtes (Text-)Dokument. Dies gewährleistet praktisch 100%ige Erreichbarkeit für jede Art von UserAgent (Grafik-Browser, Text-Browser, Screenreader oder Braillezeilen, PDAs, Kiosk-Systeme etc.).

Durch Unabhängigkeit vom Ausgabegerät erhöht Barrierefreiheit die Reichweite von Internetseiten.

Der Quellcode ist äußerst schlank und übersichtlich (schnelle Ladezeiten, gute Wartbarkeit), Formatierungen und Layout-Änderungen können schnell und komfortabel über zentrale Stylesheets ausgeführt werden.

Es lassen sich Druckversionen, lesefreundliche Textversionen bis hin zu alternativen Layouts bereitstellen.

Sie schliessen keinen Ihrer potentiellen Interessenten aus, indem Sie sie mit dem Hinweis empfangen "optimiert für Browser XY bei einer Auflösung von ..."

Suchmaschinen lesen Ihre Webseite mit Hilfe von automatisierten Programmen, sogenannten Webcrawlern oder auch Robots. Diese Programme können in der Regel nur Text auswerten. Sie optimieren somit auch Ihre Webseite für Suchmaschinen.

 

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Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)

Die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem § 11 Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV) trat am 24.07.02 in Kraft.

Die BITV regelt u.a. den sachlichen Geltungsbereich, die einzubeziehenden Gruppen behinderter Menschen und die Umsetzungsfristen für anzuwendende Standards. Auch wenn die formalen Bestimmungen nur auf bestimmte Einrichtungen des Bundes Anwendung finden, lassen sie sich doch für viele andere Organisationen nutzen.

Die Anforderung im Überblick

Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.

Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn diese ohne Farbe betrachtet werden.

Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden.

Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen.

Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.

Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind.

Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin/den Nutzer kontrollierbar sein.

Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.

Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind.

Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, soweit der hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist.

Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z. B. die vom World Wide Web Konsortium entwickelten Technologien.

Der Nutzerin/dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen.

Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten.

Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern.

 

 

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